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Funktion

Die Akte entsteht nebenbei, nicht am Ende.

Dokumentation ist keine Nacharbeit. In VeRA.KOMM entsteht sie während der Bearbeitung und lässt sich zu jedem Zeitpunkt herausziehen - als vollständiger Export der gesamten Kommunikation eines Verfahrens oder punktuell für einzelne Vorgänge. Fristen gehen zusätzlich als Kalendereintrag nach Outlook.

Warum der Export die eigentliche Prüfung ist

Eine Dokumentation zeigt ihren Wert erst dann, wenn jemand sie sehen will: die Innenrevision, der Rechnungshof, die Vergabekammer, oder die eigene Rechtsabteilung nach einer Rüge. In diesem Moment zählt nicht, dass alles irgendwo gespeichert ist, sondern dass sich ein geschlossener, lesbarer, chronologisch nachvollziehbarer Auszug erzeugen lässt.

Genau daran scheitert die Dokumentation per E-Mail. Sie ist vorhanden, aber nicht ausziehbar. Der Aufwand, aus Postfächern mehrerer Personen eine belastbare Chronologie zu rekonstruieren, fällt dann an, wenn am wenigsten Zeit dafür ist.

Davon zu unterscheiden ist der Weg nach außen: Das Dokument, mit dem die freigegebenen Antworten an alle Bieter gehen, entsteht nicht hier, sondern bei der Veröffentlichung. Der Export dient der eigenen Akte, das Antwortdokument dem Markt.

Vollständiger Export eines Verfahrens

Der vollständige Export ist zugleich der Weg, auf dem ein abgeschlossenes Verfahren aus der Anwendung in die Akte übergeht: Abgeschlossene Verfahren verbleiben nicht dauerhaft in der Anwendung, sondern werden nach Ablauf einer vereinbarten Frist gelöscht. Der Export gehört deshalb fest in den Verfahrensabschluss.

Der vollständige Export gibt die gesamte Kommunikation eines Verfahrens aus: alle Vorgänge in chronologischer Folge, jeweils mit Originalfrage, internem Verlauf, allen Versionen des Antwortvorschlags, den Voten und der freigegebenen Fassung. Er ist der Auszug für die Verfahrensakte und für die Übergabe an eine prüfende Stelle.

Der Export lässt sich zu jedem Zeitpunkt erzeugen, nicht erst nach Abschluss des Verfahrens. Ein Zwischenstand während der laufenden Angebotsfrist ist der Regelfall, wenn eine Gremiensitzung ansteht oder die Rechtsabteilung eine Zwischenprüfung vornimmt.

Punktueller Export einzelner Vorgänge

Häufiger als der Gesamtexport ist der punktuelle: Nicht das Verfahren wird gebraucht, sondern die drei Vorgänge, die ein Bieter beanstandet hat. Die Auswahl erfolgt direkt in der Liste - filtern, markieren, exportieren.

Das ist mehr als eine Bequemlichkeit. Ein Auszug, der nur die betroffenen Vorgänge enthält, gibt keine Information über andere Vorgänge preis. Bei Auskünften an Dritte ist das der Unterschied zwischen einer gezielten Antwort und der versehentlichen Offenlegung unbeteiligter Sachverhalte.

Typische Auswahlschnitte

  • alle Vorgänge eines Fachbereichs, etwa für die interne Abstimmung mit der Fachabteilung
  • alle Vorgänge eines Zeitraums, etwa für einen Zwischenbericht
  • alle freigegebenen Antworten, etwa als Grundlage für die Veröffentlichung
  • einzelne Vorgänge nach Kennung, etwa im Fall einer Rüge

Der Akten-Auszug

Der Akten-Auszug ist die auf Prüfbarkeit ausgelegte Form des Exports. Er ist chronologisch aufgebaut, nennt zu jedem Schritt Person und Zeitpunkt und enthält eine Kopfzeile mit Verfahren, Erzeugungsdatum und Umfang der Auswahl. Damit ist erkennbar, worauf sich der Auszug bezieht und was er bewusst nicht enthält.

Gestaltung und Struktur sind auf Ausdruck und Weitergabe ausgelegt: eine Spalte, durchgehende Nummerierung, Datumsangaben in Tabellenziffern, keine Elemente, die nur am Bildschirm funktionieren.

Fristen in den Outlook-Kalender

Fristen wirken nur, wenn sie dort stehen, wo die Wochenplanung stattfindet. VeRA.KOMM gibt die wichtigsten Termine deshalb als Kalendereintrag aus, der sich in Outlook übernehmen lässt: Ende der Fragefrist, Ende der Angebotsfrist und die eigenen Bearbeitungsfristen der zugewiesenen Vorgänge.

Jeder Eintrag trägt die Kennung des Vorgangs im Betreff, sodass vom Kalender aus erkennbar ist, worum es geht. Der Export lässt sich auf die eigenen Vorgänge beschränken oder für ein ganzes Verfahren erzeugen - letzteres ist der übliche Weg, wenn eine Fachabteilung die Termine eines Verfahrens geschlossen übernehmen soll.

Wer exportieren darf

Der Export liegt standardmäßig bei der Forenmoderation und der Organisationsadministration. Das Recht lässt sich gezielt weitergeben: Einzelne Beteiligte eines Verfahrens - die Rechtsabteilung, eine Fachbereichsleitung, eine begleitende Kanzlei - erhalten das Exportrecht direkt von der Forenmoderation, ohne Umweg über eine zentrale Administration.

Dass die Vergabe überhaupt nötig ist, ist eine bewusste Einschränkung: Ein Export bündelt Inhalte, die einzeln unter Rechteprüfung stehen, und macht sie außerhalb der Anwendung verfügbar. Wer exportieren darf, trägt damit auch die Verantwortung für die Weitergabe.

Jeder erzeugte Export wird im Verlauf des Verfahrens vermerkt - mit Person, Zeitpunkt und Umfang der Auswahl. Damit ist auch die Frage beantwortbar, wer wann welchen Auszug gezogen hat.

Häufige Fragen

In welchem Format wird exportiert?

Der Akten-Auszug ist auf Ausdruck und Weitergabe als PDF ausgelegt.

Kann ich einzelne Vorgänge statt des ganzen Verfahrens exportieren?

Ja. Die Auswahl erfolgt in der Liste über Filter und Mehrfachauswahl, der Export enthält dann ausschließlich die markierten Vorgänge.

Welche Fristen gehen in den Kalender?

Ende der Fragefrist, Ende der Angebotsfrist und die Bearbeitungsfristen der zugewiesenen Vorgänge. Der Eintrag trägt die Kennung des Vorgangs im Betreff.